Wesentlicher Bestandteil einer jeden Gesellschaft ist ein bestehendes Strafrecht. In Deutschland erfolgt die Ahndung etwaiger Verstöße auf Grund eines öffentlichen Interesses und wird durch das Strafgesetzbuch (StGB) und einigen speziellen Gesetzestexten geregelt. Im Gegensatz zum Zivilverfahren, ist im Strafverfahren der Staat Ankläger und wird im Verfahren vom Staatsanwalt vertreten.
Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung
Das Strafrecht dient dazu, den Rechtsfrieden einer Gemeinschaft zu erhalten. Menschen, die von den festgelegten Werten der Gesellschaft abweichen, werden auf diesem Weg zur Rechenschaft gezogen, die Schwere des jeweiligen Verbrechens beurteilt und es erfolgen staatlich sanktionierte Maßnahmen zur Strafverhängung und Strafvollziehung. Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass eine Straftat nur dann vorliegt, wenn eine Tat dem gültigen Gesetz widerspricht und zudem vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einen Rechtfertigungsgrund vorzubringen. So kann eine Körperverletzung im Falle einer Notwehrhandlung auch straffrei bleiben. Außerdem verlangt das Strafrecht die schuldhafte Ausführung, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Deshalb können psychisch kranke Menschen unter Umständen als vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig eingestuft werden. In diesen Fällen können dann nur Maßnahmen zur Besserung (Therapie) oder Sicherungsverwahrungen zum Schutz der Allgemeinheit ausgesprochen werden.
Verschiedene Täterprofile und Straftaten
In Deutschland wird im Strafrecht zudem unterschieden, welche Position der jeweilige Täter bei der Ausübung des Verbrechens eingenommen hat. Es gibt unmittelbarer Täter, mittelbarer Täter und Mittäter. Die jeweilige Bestrafung hängt von dieser Einstufung maßgeblich ab. Ferner sind auch entfernt involvierte Täter, wegen Anstiftung oder Beihilfe, anklagbar. Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es nur die Täterschaft.
Folgende Verbrechen gegen Personen werden unter andrem vom Strafgesetz geahndet: Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung, (gefährliche oder schwere) Körperverletzung (mit oder ohne Todesfolge), Freiheitsberaubung, Nötigung und Beleidigung. Doch auch der Besitz der Bundesbürger ist durch das Strafgesetz geschützt und kann bei Verletzung geahndet werden. Hier unterscheidet man vorrangig zwischen Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Untreue, Hehlerei, Erpressung oder Unterschlagung.
Sinn und Ziel einer Verurteilung
Vorrangig soll jede Ahndung eines strafrechtlichen Delikts präventive Wirkung auf etwaige Nachahmer ausüben und verdeutlichen, dass die Gesellschaft bestimmte negativ gewertete Verhaltensmuster nicht ohne entsprechende Reaktion toleriert. Die Schuld des Täters wird durch eine ergangene Strafe abgegolten und soll ihn zusätzlich auch resozialisieren und von einer erneuten Straftat abschrecken. Wichtig ist auch das Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem und seine Beständigkeit, sowie die Demonstration der notwendigen Durchsetzungskraft. Der Schutz der Allgemeinheit ist auf Grund der Rechtslage – wenn überhaupt – als nachrangiges Vollzugsziel zu sehen.
Unterschieden wird zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Hauptstrafen sind Freiheitsstrafen, Nebenstrafen werden mit Geldstrafe in Form von Tagessätzen geahndet. Sinn einer Geldstrafe liegt, im Gegensatz zur Freiheitsstrafe, in dem hierdurch entstehenden zwangsweisen Verzicht auf Konsum. Ein Tagessatz soll dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Täters an einem Tag entsprechen und kann zwischen einem und dreißigtausend Euro liegen. Bestehende Unterhaltspflichten werden berücksichtigt und durch den großen Rahmen der Tagessätze wird den wirtschaftlichen Verhältnissen der Täter Rechnung getragen. Unter Umständen können Geldstrafen aber auch in stundenweise gemeinnützige Arbeit gewandelt werden, wenn der Täter am Existenzminimum lebt oder überhaupt kein Einkommen hat. Werden Geldstrafe oder Arbeitsleistungen nicht erbracht, erfolgt im Gegenzug jedoch unweigerlich eine Inhaftierung.
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