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		<title>Die Rechtsgeschichte</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 15:09:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die die historische Entwicklung des Rechts zum Gegenstand hat. Als juristische Grundlagenwissenschaft ist sie der Geschichtswissenschaft wie auch der Rechtswissenschaft zuzuordnen und gliedert sich in drei Teile: die Rechtsromanistik die Rechtsgermanistik die Rechtskanonistik Im 12. Jahrhundert wurden die Aufzeichnungen des klassisch- antiken römischen Rechts zur Grundlage der universitären Disziplinen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-42" title="Rechtsgeschichte" src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/08/geschichte.jpg" alt="" width="328" height="257" /><strong>Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die die historische Entwicklung des Rechts zum Gegenstand hat. Als juristische Grundlagenwissenschaft ist sie der Geschichtswissenschaft wie auch der Rechtswissenschaft zuzuordnen und gliedert sich in drei Teile:</strong></p>
<ul>
<li> die Rechtsromanistik</li>
<li> die Rechtsgermanistik</li>
<li> die Rechtskanonistik</li>
</ul>
<p>Im 12. Jahrhundert wurden die Aufzeichnungen des klassisch- antiken römischen Rechts zur Grundlage der universitären Disziplinen. Um das Jahr 1500 entwickelte sich das römische Recht zum sog. Gemeinen Recht und fand Eingang in die Rechtspraxis. Bis zum Inkrafttreten der großen Kodifikationen (Code Civil 1804, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch in Österreich 1812, Schweizerisches Zivilgesetzbuch 1912) war das römische Recht keine rein historische Grundlage mehr. Als Propädeutikum für das Studium an Universitäten behielt das Römische Privatrecht seine Bedeutung. Die Rechtsromanistik untersucht darüber hinaus die antike Rechtsgeschichte wie z. B. die griechische, jüdische und ägyptische Rechtsgeschichte.</p>
<h2>Die Entstehung der Rechtsgermanistik</h2>
<p>Als Gegenpunkt zum römischen Recht entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Rechtsgermanistik, zum einen als nationalistische Gegenbewegung zum &#8220;fremden&#8221; römischen Recht, zum andern, um ein eigenständiges, ebenso umfassendes, heimatliches deutsches Recht zu konstruieren, das auf germanische Wurzeln zurückging. Nach der nationalsozialistischen Zeit musste sich dieser Zweig der Rechtsgeschichte in vielen Teilen neu orientieren.</p>
<p>Die Wissenschaft vom Kanonischen Recht ist stark von der Geschichtswissenschaft geprägt und hat daher als dritter Zweig der Rechtsgeschichte ihren Stellenwert.</p>
<p>Das Recht, ius, kommt aus dem Wortstamm iustitia (lat. Gerechtigkeit). Nach Ulpian (170- 223 in Rom) führt das Recht zur Gerechtigkeit, der Weg dorthin ist jedoch nicht eindeutig und muss im Einzelfall definiert werden. Ebenso unterschied Ulpian zwischen öffentlichem und privaten Recht, zwischen Völkergemeinrecht, Senatsbeschlüssen und Naturrecht.<br />
Eine grundlegende Aufstellung alter Rechtstexte war die Corpus luris Civilis (6. Jh. unter Justitian) und galt bis ins 19. Jahrhundert auch in Teilen Deutschlands als vorherrschende Rechtsgrundlage. Der Corpus luris Civilis wurde später durch die italienischen Rechtsschulen zeitgemäß verändert. Bereits davor existierten Rechtsaufzeichnungen der Germanenreiche über Sanktionierungen bei Strafvergehen.</p>
<p>Im frühen Mittelalter bestanden kaum geschriebene Gesetzestexte; bis ins hohe Mittelalter wurden Zweck, Arten und Ahndung von Strafen festgelegt und vor allem vom Kirchenrecht geregelt. In dieser Zeit beschäftigten sich Scholastiker und v. a. Kanonistiker mit der Auslegung des Rechts an den Universitäten. In germanischer Rechtstradition entstanden in einzelnen deutschen Staaten Gesetzestexte wie der Sachsenspiegel als Reichsrechtsbuch, in dem Landes- und Ortsrechte, später auch Stadtrechte ihre Rechtsform erhielten. Deutsche Nationalstaaten wie Preußen wurden nach eigenem Recht durch das Allgemeine Preußische Landrecht regiert.</p>
<h2>Einheitliches Recht in Deutschland</h2>
<p>Erst die Reichsgründung 1871 ermöglichte ein einheitliches Recht in Deutschland; 1896 entstand das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Gesetze im Jahr 1900 in Kraft traten. Die Rechtsgeschichte durchlief in Deutschland eklatante Veränderungen innerhalb der politischen Geschichte, am gravierendsten im Nationalsozialismus: Verfassungsänderungen wie das Ermächtigungsgesetz, die Rassenlehre in Familien- und Erbrecht und das geplante Volksgesetzbuch stellten die Justiz in den Dienst des Staates. Die letzte große Veränderung waren die Wiedervereinigung und Rechtsvereinheitlichung.</p>
<p>Die Rechtsgeschichte steht zwischen den Disziplinen Geschichtswissenschaft und Rechtswissenschaft, und ihre Legitimation wird heute oft in Frage gestellt. Für viele Rechtshistoriker war lange Zeit alles Recht ein Produkt der Geschichte; doch mit den neuen Methoden und Lesarten der Geschichtswissenschaft führen viele Inhalte zu neuen Forschungsansätzen.</p>
<p>Bildquelle: H.D.Volz – Fotolia</p>
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		<title>Der Beruf des Rechtsanwaltes</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Aug 2011 15:08:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das komplizierte und umfassende deutsche Recht hält die Ordnung in unserer Gesellschaft aufrecht und soll für ein gutes Zusammenleben der Bevölkerung sorgen. Doch es braucht eine Reihe wichtiger Professionen um die Gesetze nicht nur auf dem Papier erscheinen zu lassen, sondern sie tatsächlich anzuwenden und jeden Menschen zu seinem Recht kommen zu lassen. Eine von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/08/beruf2.jpg" alt="" title="Beruf Rechtsanwalt" width="250" height="375" class="alignleft size-full wp-image-54" /><strong>Das komplizierte und umfassende deutsche Recht hält die Ordnung in unserer Gesellschaft aufrecht und soll für ein gutes Zusammenleben der Bevölkerung sorgen. Doch es braucht eine Reihe wichtiger Professionen um die Gesetze nicht nur auf dem Papier erscheinen zu lassen, sondern sie tatsächlich anzuwenden und jeden Menschen zu seinem Recht kommen zu lassen. Eine von ihnen ist der Beruf des Rechtsanwaltes. </strong></p>
<h2>Einsatzbereich eines Rechtsanwaltes</h2>
<p>Gerade weil das Rechtssystem so komplex ist, braucht der Normalbürger in verschiedenen Fällen die Hilfestellung eines Rechtsanwaltes, um darüber aufgeklärt zu werden, welche Rechtsansprüche er überhaupt besitzt, welche Erfolgschancen daraus erwachsen und welche Kosten im Falle eines Rechtsstreites entstehen könnten. Über diese reine Rechtsberatung hinaus aber ist die Haupttätigkeit die Vertretung des Mandanten in konkreten Rechtsfällen. Dabei darf der Rechtsanwalt grundsätzlich für jeden arbeiten, es sei denn er hat in derselben Angelegenheit schon für die Gegenseite gearbeitet. Die Vertretung kann in Fällen der Klage gegen eine andere Person oder Organisation geschehen, aber auch durch Verteidigung des Angeklagten. Dabei übernimmt der Rechtsanwalt in Absprache mit seinem Mandanten sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite und den Behörden. Die klassische Rolle als Verteidiger nimmt der Rechtsanwalt bei Strafverhandlungen ein, bei denen der Staatsanwalt als Ankläger fungiert. Immer dann, wenn eine Verhandlung vor einem Landgericht oder einem höheren Gericht stattfindet, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich und wird notfalls durch einen Pflichtverteidiger sichergestellt.</p>
<h2>Voraussetzungen für die Eignung zum Rechtsanwalt</h2>
<p>Der Rechtsanwalt ist der häufigste Beruf, den ein Student der Rechtswissenschaften nach seinem Studium aufnimmt. Zurzeit gibt es deutlich über 100.000 Jurastudenten in Deutschland und etwa ebenso viele Rechtsanwälte. Um sich bei dieser Fülle an Konkurrenten also durchsetzen zu können, muss man einerseits für den Beruf geschaffen sein, sich andererseits aber auch durch Fleiß und viel praktische Erfahrung das notwendige Handwerkszeug aneignen. Gute Rechtsanwälte kennen sich in ihrem Fachgebiet aber nicht unbedingt durch die stupide Aneignung der Paragraphen gut aus. Sie müssen freilich alle wichtigen allgemeinen Gesetze und Verordnungen kennen und sich außerdem regelmäßig über aktuelle Urteile und Veränderungen der Rechtslage informieren. Mindestens genauso wichtig sind aber die Erfahrungen bei der Anwendung der Gesetze, denn jeder neue Fall ist speziell und damit eine neue Herausforderung. Ein guter Anwalt sollte daher schnell ein Gespür dafür entwickeln, wie er seinem Klienten in dessen konkreter Situation beistehen kann und auf welche Rechtsgrundlagen er in den unterschiedlichen Situationen zurückgreifen kann. Außerdem sollte er sich natürlich gut mündlich und schriftlich ausdrücken können, denn er muss einerseits seine Position vor anderen Rechtsorganen klar darlegen können und andererseits seinen Klienten eine gut verständliche Rechtsberatung geben.</p>
<h2>Rechtsform und Vergütung</h2>
<p>Der Rechtsanwalt ist ein Freiberufler. Er ist selbstständig und eigenverantwortlich tätig, zählt aber nicht zu den Unternehmern und unterliegt somit auch nicht der Gewerbesteuer. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die grundsätzlichen Festbeträge und Stundensätze, die dem Anwalt für seine Tätigkeit zustehen. Allerdings sind in einem gewissen Rahmen auch individuelle Vereinbarungen bei der Gebührenfestlegung zwischen Anwalt und Mandanten möglich. Abgesehen von einigen eng gesteckten Ausnahmen ist eine erfolgsabhängige Bezahlung wie in den USA, z.B. in Form von Anteilen aus der Streitsumme nicht zulässig.</p>
<p>Bildquelle: Gina Sanders &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Die Rechtssoziologie</title>
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		<pubDate>Sat, 30 Jul 2011 15:20:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Gegensatz zur klassischen Rechtswissenschaft, in der Fragen nach der Entscheidung des Gerichts und der Urteilsfindung geht, handelt es sich bei der Rechtssoziologie vielmehr um die Fragen nach &#8220;Warum?&#8221;. Die Rechtssoziologie möchte wissen: Warum entscheiden sich die Richter gerade so und nicht anders? Warum haben die Gesetze gerade diesen Inhalt und keinen anderen? Was ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/07/Rechtssoziologie.jpg" alt="" title="Rechtssoziologie" width="300" height="225" class="alignleft size-full wp-image-50" /><strong>Im Gegensatz zur klassischen Rechtswissenschaft, in der Fragen nach der Entscheidung des Gerichts und der Urteilsfindung geht, handelt es sich bei der Rechtssoziologie vielmehr um die Fragen nach &#8220;Warum?&#8221;. Die Rechtssoziologie möchte wissen: Warum entscheiden sich die Richter gerade so und nicht anders? Warum haben die Gesetze gerade diesen Inhalt und keinen anderen? </strong></p>
<h2>Was ist Rechtssoziologie?</h2>
<p>Rechtssoziologie versteht sich als Forschungszweig, der sich empirisch mit der Gesetzgebung, das heißt mit den Aktivitäten der Gerichte und Verwaltung und den rechtsbezogenen Handlungen und dem Rechtsbewusstsein von jedermann befasst. Konkret beschäftigt sich die Rechtssoziologie mit den sozialen, das heißt politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung und Entstehung und der Änderung der Rechtnormen und des rechtsbezogenen Handels. Weiter beschäftigt sich die Rechtssoziologie mit den Auswirkungen sowie Funktionen des Rechts in der Gesellschaft.</p>
<p>Aber nicht nur die Fragestellungen der Rechtssoziologie unterscheiden sich von denen der Jurisprudenz; die Herangehensweisen zu ihrer Beantwortung sind nicht minder verschieden. Auch hier ist die Frage nach der richtigen Umsetzung äußerst umstritten. Doch bilden die Methoden der empirischen Sozialforschung, auch wenn diese so kontrovers sind, einen wesentlichen Bestandteil der Rechtssoziologie.</p>
<p>Insbesondere fordert die Rechtssoziologie Erkenntnisse zu Tage, die zu juristischen Überzeugungen oft im Widerspruch stehen. So kann der einfachste Fall, in dem eine bestimmte Rechtsnorm, deren Wert der Jurist beansprucht, sich in der Praxis als nichtig erweisen. Somit kann die Rechtssoziologie als Kritik des Rechts empfunden werden &#8211; auch wenn sie diese Kritik gar nicht beabsichtigt. Dieser Effekt steigert die Rechtssoziologie als Oppositionswissenschaft der Rechtwissenschaft. Folglich ist es nicht erstaunlich, dass die Rechtssoziologie von vielen Juristen mit ablehnender Haltung begegnet wird.</p>
<h2>Juristenausbildung und Rechtssoziologie</h2>
<p>Inzwischen ist die Rechtssoziologie ein fester Bestandteil jeder Prüfung- und Studienordnung der Juristenausbildung. Der Anspruch nach sozialwissenschaftlichen Bekräftigung der Jurisprudenz gehört seit langem zum Grundbestand aller Vorschläge für die Reform der juristischen Ausbildung. Mittlerweile hat sich die Rechtssoziologie als Lehrfach der Juristischen Fakultät durchgesetzt. Jedoch bleibt diese aus der Betrachtung der herkömmlichen Fächer ausgeschlossen. So besteht die Gefahr, dass Rechtssoziologie als selbstständiges Fach zu abstrakt und theoretisch betrieben wird. Es ist selbstverständlich, dass zu jedem annähernd bedeutendem Rechtsindividuum historische Aufklärungen gegeben werden. Ebenso wichtig ist es, ein Rechtsinstitut auf sein soziales Fundament und gesellschaftlichen Ereignisse hin zu befragen, ohne dabei die wesentlich gegenläufigen Funktionen von Soziologie und Dogmatik aus der Sichtweise zu verlieren.</p>
<p>Jedoch darf die Problematik eines solchen Vorhabens nicht unterschätzt werden. Man kann zwar darauf verweisen, dass die Rechtssoziologie als Wissenschaft von den Juristen bekämpft und unterdrückt sei. So ist dies nur zum Teil zutreffend. Die Problematik liegt auch in der Sache begründet. Besonders wenn die gesellschaftlichen Zusammenspiels des Rechts nur noch als Klassengegensatz betrachtet werden. Dies bezieht sich nicht nur auf das Arbeitsrecht, wo neben vielen rechtlichen Satzungen ein Interessenkonflikt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vordringt, der von manchen als Klassengegensatz aufgefasst wird, sondern auch auf viele anderen Fragen, die sich auf Geschäfts- und Vertragsbedingungen, auf den gesetzlich geschützten Inhaltskern des Eigentums, auf die Problematik der Wirtschaftskriminalität oder auf die Thematik, ob der Justizverband eine Art Klassenjustiz erschafft.</p>
<p>Bildquelle: Haramis Kalfar – Fotolia.com</p>
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		<title>Die Rechtsphilosophie</title>
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		<pubDate>Sat, 23 Jul 2011 15:16:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsphilosophie beschäftigt sich mit dem Recht, welches tatsächlich besteht (nämlich dem &#8220;positiven&#8221; Recht). Diese &#8220;Beschäftigung&#8221; geschieht im Sinne zweier Subdisziplinen, nämlich der Rechtsethik sowie der Rechtstheorie. Kurz gefasst: Die Rechtsphilosophie ist &#8220;Betrachter&#8221; &#8211; sie beschreibt, analysiert und wertet Rechtspraxis und Rechtsgrundsätze mit internen Kenntnissen, aber als externer Beobachter, der wiederum vorschreibende Funktion hat. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/07/Sokrates-300x200.jpg" alt="Sokrates" title="Die Rechtsphilosophie" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-129" /><strong>Die Rechtsphilosophie beschäftigt sich mit dem Recht, welches tatsächlich besteht (nämlich dem &#8220;positiven&#8221; Recht). Diese &#8220;Beschäftigung&#8221; geschieht im Sinne zweier Subdisziplinen, nämlich der Rechtsethik sowie der Rechtstheorie. Kurz gefasst: Die Rechtsphilosophie ist &#8220;Betrachter&#8221; &#8211; sie beschreibt, analysiert und wertet Rechtspraxis und Rechtsgrundsätze mit internen Kenntnissen, aber als externer Beobachter, der wiederum vorschreibende Funktion hat. In diesem Text nun kann nicht die Rechtsphilosophie vollständig &#8220;erklärt&#8221; bzw. historisch begründet werden &#8211; es werden lediglich Ansatzpunkte zur Weiterführung erwähnt. </strong></p>
<h2>Die Rechtsethik fragt: Hat das Recht recht?</h2>
<p>Was ist Rechtsethik? Wie gerecht ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt als solche vereinbarte Rechtspraxis in einer konkreten Region? Rechtsethik schlägt sich in der Rechtspolitik nieder (nämlich für Verordnungen, Satzungen und Gesetze) &#8211; ebenso ist es genau diese Disziplin, die darüber reflektiert, wie das Recht seine Anwendung in Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteilen gefunden hat. Die Rechtsethik ist somit Teil der Rechtsphilosophie, als dass sie das Rechtsgeschehen in den Diskurs der &#8220;gerechten Sache&#8221; einbezieht und es in diesem Sinne hinterfragt.</p>
<h2>Die Rechtstheorie fragt: Wie funktioniert das Recht?</h2>
<p>Rechtstheorie hingegen stellt andere Fragen, nämlich: Auf welcher gesetzlichen Grundlage bestehen und gründen sich Institutionen und Systeme eines bestimmten Rechtsgebiets? Welche Sprache verwendet man für Vorschriften sowie für Urteile? Wie gewinnt man Erkenntnisse? Welche Handlungstheorie lässt sich in Rechtstexten und -vorgängen erkennen? Rechtstheorie arbeitet der Rechtsphilosophie folglich insofern zu, als dass Nachbardisziplinen wie Mathematik, Logik, Entscheidungspsychologie, Linguistik, Politikwissenschaft, Sprachphilosophie und Philosophie generell mit Strukturen und Inhalten in die Betrachtung des Rechtsgeschehens mit einbezogen werden.</p>
<h2>Staat, Bürger und Strafe</h2>
<p>Die Rechtsphilosophie klärt insbesondere die Frage, inwiefern ein Staat seiner Aufgabe nachkommt, seinen Bürgern zu garantieren, dass diese im Sinne einer Gesetzgebung gerecht behandelt werden. Somit zählen zu den weiteren Themenfeldern dieser Disziplin die Frage nach der optimalen Form, nach dem Zweck und dem Sinn einer Bestrafung. Nämlich etwa: Werden Strafen primär ausgesprochen, um ähnliche Taten zu verhindern (also im Sinne der Prävention und Abschreckung), um die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen (also im Sinne der Sicherheit) oder um die Straftäter gezielt therapeutisch zu betreuen (nämlich im Sinne der psychologischen &#8220;Besserung&#8221; bzw. &#8220;Einsicht&#8221;)?</p>
<h2>Recht und Eigentum</h2>
<p>Auch ist der Erwerb von Eigentum an ein Rechtssystem gebunden: So ist Freiheit, Wohlstand, Privatsphäre und die Reflexion darüber ebenfalls in den Betrachtungskontext der Rechtsphilosophie eingebunden. Denn: Niemand darf darin beschränkt werden, durch eigenes Streben und eigene Arbeit persönliches Eigentum erwirtschaften und halten zu können. Abstrakt formuliert besteht somit der Anspruch der Rechtsphilosophie darin, vor- und überstaatliche Rechte des Menschen bzw. juristischer Personen mit der Rechtspraxis einer gegebenen Zeitepoche abzugleichen und dies zu reflektieren.</p>
<h2>Namen und Schlagworte (nur als Aufzählung gedacht)</h2>
<p>Methoden und Fragestellung der Rechtsphilosophie haben sich &#8211; je nach konkretem historischem Rahmen &#8211; gewandelt. Wie soll sich der einzelne (als Gemeinschaftsmitglied) &#8220;richtig&#8221; verhalten? Welche Rechte und Pflichten müssen Individuen gewährt werden bzw. obliegen ihnen, damit ein soziales System funktioniert? Nicht nur der Staat spielte hier als Betrachtungspunkt eine Rolle (etwa bei Homer, Plato, Cicero u. a.), sondern auch die Kirche (Augustinus, Luther, Thomas von Aquin) &#8211; wobei in letzterem Sinne auch Konzepte der Moral ihren Niederschlag fanden. Die Gegenwart nun bezieht ebenfalls staatsphilosophische bzw. politische Überlegungen mit ein (die seinerzeit von Francis Bacon, Thomas Morus, Jacques Rousseau, Immanuel Kant u. a. geäußert wurden).</p>
<p>Bildquelle: Brigida Soriano &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Das Strafrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 14:05:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wesentlicher Bestandteil einer jeden Gesellschaft ist ein bestehendes Strafrecht. In Deutschland erfolgt die Ahndung etwaiger Verstöße auf Grund eines öffentlichen Interesses und wird durch das Strafgesetzbuch (StGB) und einigen speziellen Gesetzestexten geregelt. Im Gegensatz zum Zivilverfahren, ist im Strafverfahren der Staat Ankläger und wird im Verfahren vom Staatsanwalt vertreten. Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/07/strafrecht.jpg" alt="" title="Strafrecht" width="300" height="212" class="alignleft size-full wp-image-48" /><strong>Wesentlicher Bestandteil einer jeden Gesellschaft ist ein bestehendes Strafrecht. In Deutschland erfolgt die Ahndung etwaiger Verstöße auf Grund eines öffentlichen Interesses und wird durch das Strafgesetzbuch (StGB) und einigen speziellen Gesetzestexten geregelt. Im Gegensatz zum Zivilverfahren, ist im Strafverfahren der Staat Ankläger und wird im Verfahren vom Staatsanwalt vertreten.</strong></p>
<h2>Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung</h2>
<p>Das Strafrecht dient dazu, den Rechtsfrieden einer Gemeinschaft zu erhalten. Menschen, die von den festgelegten Werten der Gesellschaft abweichen, werden auf diesem Weg zur Rechenschaft gezogen, die Schwere des jeweiligen Verbrechens beurteilt und es erfolgen staatlich sanktionierte Maßnahmen zur Strafverhängung und Strafvollziehung. Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass eine Straftat nur dann vorliegt, wenn eine Tat dem gültigen Gesetz widerspricht und zudem vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einen Rechtfertigungsgrund vorzubringen. So kann eine Körperverletzung im Falle einer Notwehrhandlung auch straffrei bleiben. Außerdem verlangt das Strafrecht die schuldhafte Ausführung, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Deshalb können psychisch kranke Menschen unter Umständen als vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig eingestuft werden. In diesen Fällen können dann nur Maßnahmen zur Besserung (Therapie) oder Sicherungsverwahrungen zum Schutz der Allgemeinheit ausgesprochen werden.</p>
<h2>Verschiedene Täterprofile und Straftaten</h2>
<p>In Deutschland wird im Strafrecht zudem unterschieden, welche Position der jeweilige Täter bei der Ausübung des Verbrechens eingenommen hat. Es gibt unmittelbarer Täter, mittelbarer Täter und Mittäter. Die jeweilige Bestrafung hängt von dieser Einstufung maßgeblich ab. Ferner sind auch entfernt involvierte Täter, wegen Anstiftung oder Beihilfe, anklagbar. Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es nur die Täterschaft.</p>
<p>Folgende Verbrechen gegen Personen werden unter andrem vom Strafgesetz geahndet: Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung, (gefährliche oder schwere) Körperverletzung (mit oder ohne Todesfolge), Freiheitsberaubung, Nötigung und Beleidigung. Doch auch der Besitz der Bundesbürger ist durch das Strafgesetz geschützt und kann bei Verletzung geahndet werden. Hier unterscheidet man vorrangig zwischen Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Untreue, Hehlerei, Erpressung oder Unterschlagung.</p>
<h2>Sinn und Ziel einer Verurteilung</h2>
<p>Vorrangig soll jede Ahndung eines strafrechtlichen Delikts präventive Wirkung auf etwaige Nachahmer ausüben und verdeutlichen, dass die Gesellschaft bestimmte negativ gewertete Verhaltensmuster nicht ohne entsprechende Reaktion toleriert. Die Schuld des Täters wird durch eine ergangene Strafe abgegolten und soll ihn zusätzlich auch resozialisieren und von einer erneuten Straftat abschrecken. Wichtig ist auch das Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem und seine Beständigkeit, sowie die Demonstration der notwendigen Durchsetzungskraft. Der Schutz der Allgemeinheit ist auf Grund der Rechtslage &#8211; wenn überhaupt &#8211; als nachrangiges Vollzugsziel zu sehen.<br />
Unterschieden wird zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Hauptstrafen sind Freiheitsstrafen, Nebenstrafen werden mit Geldstrafe in Form von Tagessätzen geahndet. Sinn einer Geldstrafe liegt, im Gegensatz zur Freiheitsstrafe, in dem hierdurch entstehenden zwangsweisen Verzicht auf Konsum. Ein Tagessatz soll dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Täters an einem Tag entsprechen und kann zwischen einem und dreißigtausend Euro liegen. Bestehende Unterhaltspflichten werden berücksichtigt und durch den großen Rahmen der Tagessätze wird den wirtschaftlichen Verhältnissen der Täter Rechnung getragen. Unter Umständen können Geldstrafen aber auch in stundenweise gemeinnützige Arbeit gewandelt werden, wenn der Täter am Existenzminimum lebt oder überhaupt kein Einkommen hat. Werden Geldstrafe oder Arbeitsleistungen nicht erbracht, erfolgt im Gegenzug jedoch unweigerlich eine Inhaftierung.</p>
<p>Bildquelle: rcx – Fotolia.com</p>
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		<title>Das Zivilrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 15:07:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Zivilrecht beinhaltet alle grundlegenden Vorgaben, die für natürliche wie juristische Personen und Personengruppen außerhalb des öffentlichen Raumes gelten und bei ihrer Beziehung zueinander in Betracht gezogen werden. Synonym zum Begriff Zivilrecht werden auch die Begriffe Privatrecht und das bürgerliche Recht verwendet, wobei das Privatrecht genau genommen einen Oberbegriff bildet. Das Zivilrecht wird in Deutschland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-39 alignleft" title="Zivilrecht" src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/09/beruf-200x300.jpg" alt="" width="200" height="300" /><strong>Das Zivilrecht beinhaltet alle grundlegenden Vorgaben, die für natürliche wie juristische Personen und Personengruppen außerhalb des öffentlichen Raumes gelten und bei ihrer Beziehung zueinander in Betracht gezogen werden. Synonym zum Begriff Zivilrecht werden auch die Begriffe Privatrecht und das bürgerliche Recht verwendet, wobei das Privatrecht genau genommen einen Oberbegriff bildet. Das Zivilrecht wird in Deutschland als allgemeines Privatrecht angesehen, zu dem neben einem allgemeinen Teil im Einzelnen das Schuldrecht, das Sachrecht, das Erbrecht und das Familienrecht gehören. Sonderechte werden davon getrennt und zusätzlich aufgelistet.</strong></p>
<h2>Allgemeines Recht nach Pandektensystem</h2>
<p>In Deutschland wird das Zivilrecht nach dem Pandektensystem aufgeteilt. Es geht auf das Römische Reich zurück und zeichnet sich neben seiner abstrakten und systematischen Gliederung gleichzeitig durch eine feine und tiefgehende Ausgestaltung aus, mit dem sich ein Richter zunehmend auf das Streitobjekt und die streitenden Parteien beziehen muss als, dass es ihm viel Raum für willkürliche Entscheidungen lässt. Das in Deutschland bestehende Bürgerliche Gesetzbuch (DGB) hat sich daraus entwickelt und dient in der neueren Zeit auch für die Rechtsgestaltung in anderen Ländern, unter anderem der Schweiz und der Türkei.</p>
<p>Das deutsche Zivilrecht regelt am Anfang zunächst allgemeine Verbindlichkeiten wie die Definition von juristischen Bergriffen, die Handhabung der Stellvertretung und bestimmte Fristen, die bei Klagen eingehalten werden müssen. Nach der allgemeinen Rechtsbelehrung wird im Einzeln auf vier Teilbereiche des Zivilrechts eingegangen, nämlich dem Schuldrecht, dem Sachrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht. Beim Schuldrecht handelt es sich um ein relatives Recht, das sich mit speziellen Leistungen und Ansprüchen zwischen natürlichen und juristischen Personen befasst. Mit dem Sachrecht werden Streitereien zwischen zwei Partei um bewegliche Sachen des bürgerlichen Rechts, um Teile von Liegenschaften und um ähnliche Aspekte, die Unstimmigkeiten zu grundstückähnlichen Objekten hervorrufen, geschlichtet. Das Familienrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und weiterer Verwandtschaft zustande kommen. Darüber hinaus sind darin auch Aspekte wie die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung geregelt. Das Erbrecht zeigt zum einen die Rechtsmöglichkeiten auf, mit denen Personen die Verteilung ihres Vermögen und anderer veräußerbarer Gegenstände rechtlich regeln lassen können, die nach ihrem Tode in Kraft tritt. Zum anderen können mit dem Erbrecht Begünstigte für einen Erbnachlass eintreten.</p>
<h2>Allgemeines Recht nach dem Institutionsrecht</h2>
<p>Neben dem Pandektensystem kann das Zivilrecht auch nach Institutionsrecht aufgegliedert werden wie es beispielsweise in Österreich mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) der Fall ist. Der Inhalt der Rechtsbücher gliedert sich dann nicht mehr nach Sachgebieten wie oben beschrieben, sondern jeweils nach den Personen, nach den drei Teilgebieten Sachrecht, Schuldrecht und Erbrecht sowie den Klagen. Dieses System ist jedoch heute überwiegend als inhaltliche Orientierung zu sehen, während das Pandektensystem sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.</p>
<p>Bildquelle: Stefan Germer – Fotolia</p>
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		<title>Rechtswissenschaften studieren</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 15:23:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Studium der Rechtswissenschaften ist alleine in Deutschland an über 30 verschiedenen Universitäten möglich. Dies überrascht vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, dass Jura zu den ältesten universitären Disziplinen überhaupt gehört. Schon im Mittelalter wurde Jura an Hochschulen gelehrt und gehörte zusammen mit Medizin und Theologie zu den einzigen Studienrichtungen, die tatsächlich zu einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-44" title="Rechtswissenschaften studieren" src="http://www.swisslawforum.ch/wp-content/uploads/2011/06/studieren-recht.jpg" alt="" width="250" height="273" /><strong>Ein Studium der Rechtswissenschaften ist alleine in Deutschland an über 30 verschiedenen Universitäten möglich. Dies überrascht vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, dass Jura zu den ältesten universitären Disziplinen überhaupt gehört. Schon im Mittelalter wurde Jura an Hochschulen gelehrt und gehörte zusammen mit Medizin und Theologie zu den einzigen Studienrichtungen, die tatsächlich zu einem Abschluss führten.</strong></p>
<h2>Hohes Niveau auch während der Ausbildung</h2>
<p>In der Zwischenzeit hat sich dies natürlich geändert, aber dennoch gehören Anwalt, Staatsanwalt und Richter nach wie vor zu den angesehensten Berufen. Allerdings wird den Studenten auch während der Ausbildung auch einiges abverlangt.</p>
<p>Das Augenmerk liegt natürlich auf den drei grundlegenden Bereichen Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Diese werden im Laufe des Studiums vertieft und inzwischen ist es auch häufig so, dass die Studenten während des Hauptstudiums, das auf das Grundstudium folgt, Schwerpunkte wählen müssen, um sich so schon früh zu spezialisieren.</p>
<p>Zulassungsfrei ist der Studiengang in Deutschland momentan an manchen Universitäten, teilweise ist der Numerus clausus jedoch sehr hoch, sodass es ohne ein gutes Abitur sehr schwierig ist, einen Studienplatz an einer attraktiven Uni zu erhalten. Die Regelstudienzeit ist nicht einheitlich geregelt, im Schnitt beträgt sie aber zwischen neun und zehn Semestern. Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Der Prüfungsinhalt wird dabei jedoch zu 30 % von der jeweiligen Universität festgelegt, und ist nur zu 70 % tatsächlich im ganzen Staat identisch.</p>
<h2>Abschluss und Berufseinstieg</h2>
<p>Im Anschluss daran absolviert der Student das Referendariat, das zwei Jahre dauert und dem angehenden Juristen die notwendigen praktischen Fähigkeiten vermitteln soll. Im Anschluss daran folgt das zweite Staatsexamen. Erst wenn dies absolviert wurde, kann ein Jurist auch höhere Ämter wie das des Richters ausüben. Mit Bestehen des zweiten Staatsexamens ist der Absolvent dann Volljurist (oder Rechtsassessor). Will er eine Anstellung im öffentlichen Dienst erreichen, ist es jedoch notwendig, sein Studium mit sehr guten Noten abzuschließen, da er sonst nicht aufgenommen wird. Bei kaum einem anderen Studium ist der letzte Abschluss so wichtig, wie bei den Rechtswissenschaften. Hier entscheidet sich auch das Einstiegsgehalt maßgeblich. Während Absolventen mit Prädikatsexamen der Weg in sämtliche Ämter offen steht und diese auch bei Topunternehmen gefragt sind, ist die Konkurrenz unter den Juristen ohne Prädikatsexamen sehr groß und auch Arbeitslosigkeit keine Seltenheit.</p>
<p>Da das Jurastudium auch eine sehr hohe Abbrecherquote hat, sollten die notwendigen Voraussetzungen für einen guten Abschluss an dieser Stelle zusammengefasst werden: Neben einem sehr guten Sprachverständnis benötigt ein erfolgreicher Student außerdem die Disziplin und die Fähigkeit gut auswendig zu lernen. Außerdem sollte man Freude daran haben, Sprache zu sezieren und sich grundsätzlich für soziale Konflikte interessieren, die nun einmal die Grundlage jedes Gesetzestextes sind. In jedem Fall ist aber Fleiß die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium.</p>
<p>Dass all dies dennoch nicht reichen kann, um die Staatsexamen erfolgreich zu bestehen, zeigen die zahlreichen privatwirtschaftlichen Repetitorien, die von ca. 70 % der Jurastudenten besucht werden. Dies ist zum einen ein Indiz dafür, dass die pädagogische Qualität der Lehrveranstaltungen zu wünschen übrig lässt, zum anderen zeigt es auch den Druck, der auf den Studierenden lastet. Ein Jurastudium erfordert also eindeutig ein hohes Maß an Motivation und Disziplin.</p>
<p>Bildquelle: Kaarsten – Fotolia.com</p>
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