Die Rechtsgeschichte
Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die die historische Entwicklung des Rechts zum Gegenstand hat. Als juristische Grundlagenwissenschaft ist sie der Geschichtswissenschaft wie auch der Rechtswissenschaft zuzuordnen und gliedert sich in drei Teile: die Rechtsromanistik die Rechtsgermanistik die Rechtskanonistik Im 12. Jahrhundert wurden die Aufzeichnungen des klassisch- antiken römischen Rechts zur Grundlage der universitären Disziplinen. Um das Jahr 1500...
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